2. August 2015

Journalistische Sorgfaltspflicht

Manchmal gibt es Zufälle, bei denen Pressetexte einfach nicht zusammen gehen. Sie sollten nicht, auch nicht unbeabsichtigt, im Kontext stehen, weil dieser die Texte karikiert. Heute habe ich dafür zwei Beispiele gefunden, bei denen der Endredakteur der Online-Ausgabe der Bild-Zeitung nicht genug aufgepasst hat. Oder sehr zynisch war. 


Und:


An der Rückwand eines SIEMENS-Verkaufsstandes im FILI-Supermarkt entdeckte ich das folgende Plakat aus dem Jahr 1934 (!):


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824: „Muß di ni argern, dann geit di dat goot“

Sinnspruch an der Wand des Glücklichen Matthias : Darunter schmeckte uns Pannfisch und Schlemmerteller (nein, nicht der vom Horst!).  Danach...